Servicetechniker / Elektroniker für Ladeinfrastruktur (m/w/d)
Auszug aus der Stellenanzeige von LSS - Licht & Elektroservice
Das ist der Job
Servicetechniker / Elektroniker für Ladeinfrastruktur (m/w/d) Arbeitgeber: LSS - Licht & Elektroservice Arbeitsort: Düsseldorf Anstellungsart: Vollzeit Befristung: unbefristet Berufsbezeichnung: Elektroniker/in – Energie- und Gebäudetechnik Aufgaben • Der Ladesäulen-Flüsterer: Wartung, Instandhaltung, Fehlerdiagnose und Leistungsmessungen von Ladeinfrastrukturen • Safety First: Elektrische Prüfungen nach DGUV V3 durchführen • Unter Strom setzen: Installation, Aufbau und Inbetriebnahme von Wallboxen sowie Ladesäulen (AC/DC, Schnelllader) • Über den Tellerrand blicken: Unterstützung bei Projekten im Bereich Gebäudetechnik & intelligente Energielösungen Profil • Zertifizierter Energie-Profi: Abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft • E-Mobility-Fan: Erfahrung im Bereich Elektroinstallation (Ladeinfrastruktur & E‑Mobility) • Normen-Checker: Beherrschung von DIN‑Normen und VDE‑Vorschriften (z.
Darum lohnt es sich
DIN EN 50110‑1, DIN VDE 0100, DGUV V 3) • Mess‑Meister: Idealerweise Erfahrung mit BENNING‑Messgeräten inklusive Software • Die richtige Einstellung: Selbstständig, kundenorientiert, Führerschein Klasse B • Reise‑Lust: Bereitschaft zu deutschlandweiten Projekten, fließendes Deutsch Benefits • Dein neuer fahrbarer Untersatz: Firmenfahrzeug, private Nutzung möglich nach Absprache • Technik‑Träume werden wahr: Hochwertige Werkzeuge und moderne Messgeräte • Gute Arbeit, gutes Geld: Faire Vergütung, erfolgsbasierte Prämien • Kein Rädchen im Getriebe: Aktive Mitgestaltung, flexibles Arbeiten • Zukunftssicher: Sicherer Arbeitsplatz in wachsender Branche • Wissens‑Update: Regelmäßige Schulungen & Weiterbildungen • Echte Teamkultur: Familiäre Atmosphäre, wertschätzendes Team
Was du über diesen Beruf wissen solltest
Wie gefragt ist dieser Beruf?
117 Tage
Arbeitgeber in Bau/Architektur suchen im Schnitt 117 Tage (120 Tage bundesweit).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024
Tarifbindung am Bau
Kein allgemeinverbindlicher Tarif
Für das Bauhauptgewerbe gibt es seit 2022 keine Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags mehr — Tarifbindung hängt am einzelnen Betrieb. Frag im Gespräch danach.
Quelle: Bundesanzeiger · AVE-Verzeichnis BMAS · Stand seit 2022
Selbstständigkeit im Handwerk
Meisterpflicht
In den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A ist der Meisterbrief Voraussetzung für einen eigenen Betrieb — u. a. Elektro, SHK, Dachdecker, Tischler.
Quelle: Handwerksordnung (HwO), Anlage A · Stand 2026
Gesetzlicher Mindestlohn
12,82 € / Stunde
Untere Lohngrenze für alle Branchen ohne höheren Branchenmindestlohn.
Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG) · Mindestlohnkommission · Stand 2025
Ohne Gesellenbrief einsteigen?
Viele Betriebe stellen als Helfer:in ein und qualifizieren nach. Über eine Externenprüfung kannst du den Gesellenbrief auch ohne klassische Ausbildung nachholen, wenn du die geforderte Berufspraxis nachweist.
Quelle: Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 45 Abs. 2 · Stand 2026
Bereit?
Bewerbung wird direkt an LSS - Licht & Elektroservice übergeben — kein Konto nötig.
Aktuell die einzige offene Stelle bei LSS - Licht & Elektroservice.
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