Elektroniker / Elektriker (d/m/w) | Für sichere Straßen und funktionierende Infrastruktur

Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste

Das ist der Job

Klingt nach deiner nächsten Aufgabe? Du sorgst für zuverlässiges Licht im Stadtgebiet: Bau und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung gehören zu deinem Aufgabenbereich. Du arbeitest am Stromnetz unserer Stadt: Netzarbeiten führst du fachgerecht aus und unterstützt bei der Sicherstellung eines stabilen Betriebs.

Du sorgst für sichere Verkehrsführung: Wartung und Instandhaltung der Ampelanlagen gehören ebenfalls zu deinem Verantwortungsbereich. Selbständig und verantwortungsbewusst: Du arbeitest eigenständig, zuverlässig und übernimmst Verantwortung für deine Aufgaben.

Das brauchst du

Du hältst unsere Anlagen technisch auf dem neuesten Stand: Die Pflege der Anlagendaten im Straßenbeleuchtung Management Data Lux übernimmst du sorgfältig und zuverlässig.

Du bist auch im Störungsfall einsatzbereit: Im Rahmen der Rufbereitschaft stellst du gemeinsam mit deinem Team sicher, dass Störungen schnell behoben werden und unsere Infrastruktur zuverlässig funktioniert.

Dein Fundament steht: Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung als Elektroniker für Betriebstechnik (d/m/w) oder Elektriker (d/m/w) bringst du mit. Mobil und einsatzbereit: Den Führerschein der Klasse C1 besitzt du und bist bereit, im Stadtgebiet Schleswig flexibel im Einsatz zu sein.

Technisch geschickt und teamorientiert: Handwerkliches Geschick, Teamfähigkeit und Flexibilität zeichnen dich aus.

Darum lohnt es sich

Sicherheit von Anfang an: Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und sechs Monaten Probezeit kannst du deine Zukunft langfristig mit uns planen. Gemeinsam wachsen: Wir fördern deine Weiterbildung und bieten dir eine moderne Infrastruktur – für deine persönliche und berufliche Entwicklung.

Fit im Alltag: Unser attraktives Bikeleasing-Angebot unterstützt dich dabei, mobil und gesund zu bleiben – für einen aktiven und ausgeglichenen Alltag. Und weil uns deine Gesundheit am Herzen liegt, übernehmen wir für dich, wenn du möchtest, eine arbeitgeberfinanzierte Krankenzusatzversicherung.

Du profitierst von einer tariflichen Zusatzversorgung bei der VBL. Für dich da - Im Job und darüber hinaus: Mit einer arbeitgeberfinanzierten Krankenzusatzversicherung und einem Kindergartenzuschuss von bis zu 200 Euro im Monat unterstützen wir dich ganzheitlich.

Sicher durch schwierige Zeiten: Im Krankheitsfall erhältst du einen tariflichen Zuschuss auf dein festgesetztes Netto nach Ablauf der Entgeltfortzahlung – und das längstens bis zu 39 Wochen nach Beginn der Erkrankung.

Attraktive Zusatzleistungen, die sich lohnen: Freue dich auf eine tarifliche Jahressonderzahlung im November sowie eine zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung im Dezember, die deinen Einsatz belohnt. Werde Teil eines engagierten Teams und gestalte das grüne Schleswig mit uns gemeinsam.

Dabei arbeitest du regelmäßig mit der Hubarbeitsbühne und führst Arbeiten in Höhe, sicher und fachgerecht aus. Freizeit, die zählt: Du erhältst 30 Tage Urlaub im Jahr – und obendrauf sind Heiligabend und Silvester für dich frei, damit du das alte Jahr entspannt ausklingen und das neue starten lassen kannst.

Flexibilität, die begeistert: Unser Gleitzeitkonto ermöglicht es dir, deine Arbeitszeit innerhalb vorgegebener Rahmenbedingungen zu organisieren – nach Absprache lassen sich ganze Tage abbauen. Feste Arbeitszeitkorridore im Sommer und Winter sorgen dabei für einen klaren Rahmen.

Fair und transparent vergütet: Deine Einstellung erfolgt nach den Bestimmungen des TVöD und wird entsprechend der Entgeltgruppe EG 7 vergütet und steigert sich in der Stufe unter Berücksichtigung deiner Firmenzugehörigkeit – passend zu deiner verantwortungsvollen Position. Für den Ruhestand vorsorgen: Deine Altersvorsorge liegt uns am Herzen.

Damit Gesundheit und Familie nie zu kurz kommen. Wertschätzung, die bleibt: Ob Arbeitsjubiläum oder Familienzuwachs – wir honorieren besondere Ereignisse mit einer Geldzuwendung oder Entgeltfortzahlung.

Gemeinsam feiern und genießen: Unsere Betriebsfeste sind die perfekte Gelegenheit, in schöner Atmosphäre zusammenzukommen und unvergessliche Momente miteinander zu teilen. Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung! Nicht verpassen: Bewirb dich ganz einfach bis zum 31.07.2026!

Erfahren im elektrotechnischen Umfeld: Idealerweise verfügst du über mehrjährige Berufserfahrung. Ein AuS Lehrgang (Arbeiten unter Spannung) ist wünschenswert. Lernbereit und engagiert: Die Teilnahme an Fortbildungen sowie an der Rufbereitschaft bringst du selbstverständlich mit.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Wie gefragt ist dieser Beruf?

117 Tage

Arbeitgeber in Bau/Architektur suchen im Schnitt 117 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 48.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 48.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (elektronik) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Tarifbindung am Bau

Kein allgemeinverbindlicher Tarif

Für das Bauhauptgewerbe gibt es seit 2022 keine Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags mehr — Tarifbindung hängt am einzelnen Betrieb. Frag im Gespräch danach.

Quelle: Bundesanzeiger · AVE-Verzeichnis BMAS · Stand seit 2022

Selbstständigkeit im Handwerk

Meisterpflicht

In den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A ist der Meisterbrief Voraussetzung für einen eigenen Betrieb — u. a. Elektro, SHK, Dachdecker, Tischler.

Quelle: Handwerksordnung (HwO), Anlage A · Stand 2026

Gesetzlicher Mindestlohn

12,82 € / Stunde

Untere Lohngrenze für alle Branchen ohne höheren Branchenmindestlohn.

Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG) · Mindestlohnkommission · Stand 2025

Ohne Gesellenbrief einsteigen?

Viele Betriebe stellen als Helfer:in ein und qualifizieren nach. Über eine Externenprüfung kannst du den Gesellenbrief auch ohne klassische Ausbildung nachholen, wenn du die geforderte Berufspraxis nachweist.

Quelle: Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 45 Abs. 2 · Stand 2026

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